AGB für Händler

Zuletzt aktualisiert: 19.8.2026

1. Gegenstand

CarConnect Basel vermittelt Fahrzeugverkäufer an registrierte Händlerpartner. Der Händler erhält Anfragen mit vollständigen Fahrzeugdaten und kann ein Angebot abgeben.

2. Keine Fixkosten

Es entstehen keine monatlichen Gebühren oder Mitgliedschaftskosten. Eine Provision ist ausschliesslich bei erfolgreichem Fahrzeugankauf geschuldet.

3. Provisionsmodell

Die Provision richtet sich nach folgender Staffel: • CHF 1 – 4'999: 10 % vom Kaufpreis • CHF 5'000 – 9'999: CHF 500 • CHF 10'000 – 14'999: CHF 750 • CHF 15'000 – 24'999: CHF 1'000 • CHF 25'000 – 49'999: CHF 1'500 • CHF 50'000 – 99'999: CHF 2'000 • ab CHF 100'000: CHF 3'000

4. Meldepflicht

Der Händler ist verpflichtet, einen erfolgreichen Ankauf eines vermittelten Fahrzeugs unverzüglich an CarConnect Basel zu melden. Die Provision ist innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5. Faires Verhalten

Der Händler verpflichtet sich zu seriösem, transparentem Verhalten gegenüber Verkäufern. Bei wiederholten Beschwerden behält sich CarConnect Basel den Ausschluss vor.

6. Datenverwendung

Die übermittelten Verkäuferdaten dürfen ausschliesslich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.